Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Ankauf von Häusern und sonstigen Liegenschaften eine Befreiung von Eintragungsgebühren beantragt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass bei dem angekauften Objekt der Hauptwohnsitz zeitnahe begründet wird und durch 5 Jahre aufrechterhalten wird.

Diese Regelung endet allerdings mit 30.06.2026.

Derzeit haben wir keine Informationen, dass die Regelung verlängert werden soll.

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