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Durch Social Media lassen sich persönliche Meinungen und Beiträge äußerst rasch verbreiten. Dies führte in der Vergangenheit auch oft dazu, dass beleidigende oder herabwürdigende und oftmals rechtswidrige Postings rasch einen größeren Personenkreis bekannt wurden. Die in diesen Beiträgen erwähnten Personen gab es bisher nur äußerst zeitverzögernde Reaktionsmöglichkeiten.

 

Seit Anfang dieses Jahres ist das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz in Kraft. Zusammengefasst soll mit diesem Gesetz genau den beschriebenen Problematiken entgegengetreten werden. Geführt wurde auch ein neues Mandatsverfahren in den man einen sogenannten Unterlassungsauftrag, welchem auch vorläufige Verstreckbarkeit zuerkannt werden kann, rasch reagieren.

 

Sind auch sie von Anschuldigungen auf Social Media von unberechtigten Anschuldigungen, Beleidigungen oder Beschimpfungen betroffen, bieten wir ihnen gerne eine umfassende rechtliche Unterstützung an.

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