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Welche Möglichkeiten der Selbstbestimmung habe ich VOR Verlust der Geschäftsfähigkeit?

–> Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen zur Vertretung für die Dauer der Geschäftsunfähigkeit bestimmt.

–> Patientenverfügung

Es können konkrete Behandlungen vorausschauend abgelehnt werden. Machen Sie daher von Ihrem Recht als Patient auf Selbstbestimmung Gebrauch!

Welche Möglichkeit besteht NACH Verlust der Geschäftsfähigkeit einer Person?

–> Vertretungsbefugnis der nächsten Angehörigen

Informieren Sie sich bei einem persönlichen Beratungsgespräch.

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