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Rechtliche Folgen für Mietverträge

 

Die Schließung von Betrieben im Rahmen der Covid-19 Pandemie werfen zahlreiche Fragen auf. Dies betrifft auch Auswirkungen auf Mietverträge.

Ein Beispiel:
Ein Gasthaus wird in gemieteten Räumlichkeiten betrieben und ist nun geschlossen. Welche Auswirkungen hat dies auf den Mietvertrag?

Der Mietvertrag bleibt natürlich unverändert aufrecht.

Allerdings entfällt nach den gesetzlichen Grundlagen während der Schließung auf Grund der Pandemie die Verpflichtung zur Zahlung des Bestandszinses. Das ist somit das Risiko der Vermieterseite.
Es kann aber auf Grund einer vertraglichen Regelung das Risiko der Betriebsschließung auf den Mieter übergehen. Das ist auch in vielen schriftlichen Mietverträgen üblich. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Bestandszinses aufrecht.

Wir empfehlen daher den Mietvertrag zu überprüfen und dann an den Vermieter heranzutreten. Bestandszinszahlungen während der Schließung sollten entweder nicht oder nur mit dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden.

 

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