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Betriebsunterbrechungsversicherung

Wurde Ihr Unternehmen aufgrund dieser behördlichen Maßnahmen geschlossen, kann unter Umständen eine von Ihnen abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung eine Entschädigungszahlung bieten.

Es empfiehlt sich daher den Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen darauf zu überprüfen und allenfalls mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen.

Wir übernehmen auch gerne die Durchsicht der Versicherungspolizze und geben Ihnen Auskunft darüber, ob Sie den Anspruch aus der Betriebsunterbrechungsversicherung haben.

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