1. Corona-Hilfsfond
Für viele Unternehmen ist es derzeit nicht einfach, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Durch den Corona-Hilfsfond soll gewährleistet werden, dass die durch die Coronakrise aufgetretenen Liquiditätsengpässe abgefedert werden. Um eine derartige Unterstützung in Anspruch zu nehmen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Ihrer Hausbank. Sie werden einen entsprechenden Kredit von Ihrer Hausbank erhalten, für welchen die Republik Österreich eine große Haftung abgibt.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird, ausgehend von dem aufgrund der Betriebsschließungen konkret eingetretenen Verdienstentgangs, ein nicht mehr rückzahlbarer Zuschuss errechnet, der entsprechend den Kredit teilweise tilgt.
Detaillierte Informationen zum Corona-Hilfsfond finden Sie hier.
2. Anspruchsberechtigte Unternehmen
Die Förderungen aus dem Corona-Hilfsfond können Unternehmen und Branchen beantragen, die durch Maßnahmen, wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen, besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben. Darüber hinaus unterstützt der Corona-Hilfsfond Unternehmen, die große Umsatzeinbußen erleiden.
Zusammengefasst ist der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich weiter als beim Härtefallfond.
3. Höhe des Fixkostenzuschusses
Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und ist abhängig von Umsatzausfall, den das Unternehmen erleidet.
Umsatzrückgang: Ersatzleistung:
40%-60% 25% Ersatzleistung
60%-80% 50% Ersatzleistung
80%-100% 75% Ersatzleistung
Zu beachten ist, dass hier entsprechend die Fixkosten ersetzt werden. Zu diesen Fixkosten zählt, auf Basis dieser Förderung, auch der Unternehmerlohn.
- Ab wann ist die Antragsstellung möglich?
Ab 15.4.2020 kann der Fixkostenzuschuss beantragt werden. Dieser Antrag ist bei dem Onlinetool der AWS zu stellen und erfolgt mit dieser die Abstimmung über die Auszahlung via Ihre Hausbank.